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VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14 |
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- VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das …
Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
Eine Neubewertung bei Verfahrensfehlern oder Bewertungsfehlern käme nur in Betracht, soweit das Ergebnis der Prüfung reproduzierbar ist, was maßgeblich auf der Grundlage des Protokolls und der schriftlichen Leistungen zu geschehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris).Sollte danach das Prüfungsergebnis rechtswidrig zustande gekommen sein, wäre die Bewertung als Teil der Prüfung zwar nachholbar, in Bezug auf praktische Prüfung "Zahnersatzkunde" käme allerdings nur die Neuablegung in Betracht, da diese Prüfungsteile auf der Grundlage eines Protokolls nicht nachbewertet werden können, da es insoweit maßgeblich auf den persönlichen Eindruck und die gezeigten praktischen Leistungen des Prüflings ankommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris, Niehues u.a. Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 690).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Prüfungsentscheidung muss sich auf die Überprüfung beschränken, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob von einem richtigen Sachverhalt oder von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, ob die allgemein anerkannten Bewertungsmaßstäbe beachtet worden sind und/oder der jeweilige Entscheidungsträger sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder die Bewertung der Leistung der Klägerin willkürlich ist (vgl. zum Ganzen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 ff, sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil des OVG Schleswig vom 19.01.1996 - 3 L 38/95). - BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96
Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
Eine Neubewertung bei Verfahrensfehlern oder Bewertungsfehlern käme nur in Betracht, soweit das Ergebnis der Prüfung reproduzierbar ist, was maßgeblich auf der Grundlage des Protokolls und der schriftlichen Leistungen zu geschehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung
Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
Eine Neubewertung bei Verfahrensfehlern oder Bewertungsfehlern käme nur in Betracht, soweit das Ergebnis der Prüfung reproduzierbar ist, was maßgeblich auf der Grundlage des Protokolls und der schriftlichen Leistungen zu geschehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris).